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   VG Gera, 30.09.2015 - 1 K 454/13 Ge   

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VG Gera, 30.09.2015 - 1 K 454/13 Ge (https://dejure.org/2015,30626)
VG Gera, Entscheidung vom 30.09.2015 - 1 K 454/13 Ge (https://dejure.org/2015,30626)
VG Gera, Entscheidung vom 30. September 2015 - 1 K 454/13 Ge (https://dejure.org/2015,30626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Art 33 Abs 5 GG
    Zum Anspruch eines Beamten auf Beförderung, Schadensersatz bzw. amtsangemessene Beschäftigung wegen langjähriger Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2015 - 1 K 454/13
    Damit der Dienstherr für eine möglichst effiziente Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben sorgen kann, hat er bei der Bewertung der Dienstposten einen weiten organisatorischen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1970 - VI 48.68 -, vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - und vom 31. Mai 1990 - 2 C 16/89 -, jeweils zitiert nach juris; Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht, C VI/1.1.1, § 20 LBesGBW Rn. 16, 27).

    Deshalb bleibt die erforderliche Konkretisierung der organisatorischen Gestaltungsfreiheit der Beklagten überlassen; der Gestaltungsspielraum der Beklagten ist daher entsprechend weit (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, a. a. O.).

    Fehlt eine normative Ämterbewertung, so ist der Dienstherr gesetzlich verpflichtet, eine nichtnormative Ämterbewertung vorzunehmen und sie seiner Personalwirtschaft zugrunde zu legen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - zitiert nach juris zu § 18 BBesG).

    Diese folgt aus Art. 33 Abs. 5 GG, der der Klägerin als Beamtin einen Anspruch auf Übertragung eines Aufgabenbereichs, dessen Wertigkeit ihrem Amt im statusrechtlichen Sinn entspricht, einräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, zitiert nach juris).

  • VG Weimar, 14.11.2013 - 1 K 838/12

    Beamtenrecht: Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2015 - 1 K 454/13
    Das Auseinanderfallen von Dienstposten und Statusamt mag wegen Verstoßes gegen § 16 Abs. 1 ThürBesG rechtswidrig sein, führt aber nicht zu einem Anspruch auf Ernennung in das höherwertige Amt (VG Weimar, Urteil vom 14. November 2013 - 1 K 838/12 We -, zitiert nach juris).

    Weil die Klägerin - wie unter I. dargestellt - vorliegend auch nicht ausnahmsweise einen Anspruch auf Beförderung zur Stadtamtfrau aus der Fürsorgepflicht der Beklagten hat, fehlt es auch an einer Fürsorgepflichtverletzung der Beklagten zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs (vgl. auch VG Weimar, Urteil vom 14. November 2013 - 1 K 838/12 We -, zitiert nach juris).

    Zur Begründung wird auf die Ausführungen des VG Weimar, Urteil vom 14. November 2013 - 1 K 838/12 We - zitiert nach juris, Rn. 26, verwiesen, denen sich das Gericht anschließt:.

    Der Streitwert für den hilfsweise geltend gemachten Antrag zu 2. ist ebenfalls gemäß § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 GKG festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 2 B 73/96 - VG Weimar, Urteil vom 14. November 2013 - 1 K 838/12 We -).

  • VG Meiningen, 09.05.2011 - 1 K 15/10
    Auszug aus VG Gera, 30.09.2015 - 1 K 454/13
    Die Klägerin begehrt ihre Beförderung, also die Ernennung in einem Beförderungsamt (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 1 ThürLaufbG), und damit einen Verwaltungsakt (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage, § 35 Rn. 136; vgl. auch VG Meiningen, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 K 15/10 Me - (rechtskräftig)).

    Der Anspruch folgt insbesondere nicht aus der der Beklagten der Klägerin gegenüber obliegenden Fürsorgepflicht (vgl. hierzu die Regelung in § 45 BeamtStG), die nach Art. 33 Abs. 5 GG zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört (vgl. hierzu VG Meiningen, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 K 15/10 Me - rechtskräftig).

    Die Klägerin ist insbesondere nicht bereits zuvor in einem förmlichen Auswahlverfahren als Leiterin des Standesamtes bzw. FD-Leiterin Bürgerservice ausgewählt worden (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - 2 B 117/07 -, zitiert nach juris; VG Meiningen, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 K 15/10 Me - (rechtskräftig)).

    Der Streitwert für den Antrag zu 1. ergibt sich aus §§ 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, 40 GKG (vgl. auch VG Meiningen, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 K 15/10 Me -).

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2015 - 1 K 454/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht ein Anspruch des Beamten auf Beförderung nur in dem eng begrenzten Ausnahmefall, dass eine freie und besetzbare Beförderungsstelle vorhanden ist, die der Dienstherr im Zeitpunkt der Entscheidung über den Beförderungsantrag auch tatsächlich besetzen will und bei der er seine Beurteilungsermächtigung sowie sein Ermessen dahin ausgeübt hat, dass er allein diesen Beamten für den am besten Geeigneten hält (BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - 2 B 117/07 -, zitiert nach juris).

    Vielmehr gebührt dem Grundsatz der Bestenauslese auch bei langjähriger Übertragung eines höherwertigen Amtes stets der Vorrang (BVerwG vom 24. September 2008 - 2 B 117/07 -, a. a. O.).

    Hierzu heißt es im Beschluss des BVerwG vom 24. September 2008 - 2 B 117/07 -, a. a. O., wörtlich:.

    Die Klägerin ist insbesondere nicht bereits zuvor in einem förmlichen Auswahlverfahren als Leiterin des Standesamtes bzw. FD-Leiterin Bürgerservice ausgewählt worden (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - 2 B 117/07 -, zitiert nach juris; VG Meiningen, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 K 15/10 Me - (rechtskräftig)).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2015 - 1 K 454/13
    Weil die Bewertung von Dienstposten nicht in Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten erfolgt, sondern allein dem öffentlichen Interesse dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 16/89 -, zitiert nach juris), kann ein Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit der Dienstpostenbewertung oder ihrem Fehlen nur unter ganz engen Voraussetzungen bestehen.

    Eine solche Verpflichtung des Dienstherrn hat das Bundesverwaltungsgericht für den Fall angenommen, dass eine Manipulation des Haushaltsgesetzgebers zum Nachteil eines bestimmten Beamten festgestellt werden kann, weil der Satzungsgeber selbst die Ausbringung einer höheren Planstelle für sachlich - auch haushaltsmäßig - angebracht erachtet, sie im Falle anderer betroffener Beamter auch vornimmt oder feststellbar vorgenommen hätte und nur zum Nachteil eines bestimmten Beamten hiervon absieht, um diesen aus unsachlichen Gründen, solange er die Stelle innehat, die Vorteile der an sich gewollten Planstellenausbringung nicht zukommen zu lassen (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 16/89 -).

    Damit der Dienstherr für eine möglichst effiziente Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben sorgen kann, hat er bei der Bewertung der Dienstposten einen weiten organisatorischen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1970 - VI 48.68 -, vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - und vom 31. Mai 1990 - 2 C 16/89 -, jeweils zitiert nach juris; Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht, C VI/1.1.1, § 20 LBesGBW Rn. 16, 27).

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2015 - 1 K 454/13
    Das Gericht teilt auch die Ansicht der Klägerseite nicht, aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07. März 2013 - 2 BvR 2582/12, Rn. 23 - folge, dass das Bundesverfassungsgericht dazu tendiere, den von einem langjährigen Einsatz auf einem über seinem Statusamt angesiedelten Dienstposten betroffenen Beamten Schadensersatzansprüche zusprechen zu wollen (dazu im Folgenden unter 4.).

    Dies ergebe sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - juris Rn. 23. Der dort erwähnte Feststellungsantrag diene letztlich zur Vorbereitung eines Schadensersatzverfahrens, weil nur dadurch das Ziel der sukzessiven Angleichung von Dienstposten und Statusämtern erreicht werden könne.

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2015 - 1 K 454/13
    Es wird dem Beamten durch gesonderte Verfügung übertragen (BVerwG, Urteile vom 18. September 2008 - 2 C 126/07 - und vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 -, jeweils zitiert nach juris).

    Das konkret-funktionelle Amt, also der Dienstposten, bezeichnet die dem Beamten tatsächlich übertragene Funktion, das heißt seinen Aufgabenbereich (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2015 - 1 K 454/13
    Genauso wie nur ausnahmsweise eine Verpflichtung der Beklagten, die Beförderung der Klägerin vorzubereiten und durchzuführen, bei einer feststellbaren Manipulation zum Nachteil der Klägerin besteht, ist auch nur ausnahmsweise dann ein Anspruch der Klägerin auf Dienstpostenbewertung anzunehmen, wenn die Bewertung des Dienstpostens durch die Beklagte einen Missbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit und damit eine Manipulation zum Nachteil der Klägerin darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 7/89 - VG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 2004 - 1 A 260/02 - m. w. N.; VG Stade, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 3 A 1482/02 - VG Stuttgart, Urteil vom 18. September 2006 - 17 K 4231/05 - jeweils zitiert nach juris).

    Ein solcher Missbrauch der Gestaltungsfreiheit läge vor, wenn sich die Beklagte bei der Bewertung des Dienstpostens nicht von sachbezogenen Erwägungen hätte leiten lassen, sondern solche Erwägungen nur vorgeschoben hätte, um die Klägerin weiter auf einem Dienstposten zu verwenden, dem sie in Wirklichkeit selbst nicht eine dem statusrechtlichen Amt entsprechende Bedeutung beimisst (BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 7/89 - vgl. auch Hamburgisches OVG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - Bf I 9/96 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2003 - 4 S 929/01 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 1 L 3/08 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. November 2009 - 2 A 644/08 - jeweils zitiert nach Juris).

  • VG Düsseldorf, 28.02.2011 - 10 K 2914/10

    Anspruch eines Oberwerkmeisters (BesGr A 7) auf amtsangemessene Beschäftigung;

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2015 - 1 K 454/13
    Bei der begehrten amtsangemessenen Verwendung handelt es sich nicht um den Erlass eines Verwaltungsaktes (§ 35 ThürVwVfG), sondern um tatsächliches Verwaltungshandeln (VG Düsseldorf, Urteil vom 28. Februar 2011 - 10 K 2914/10 -, zitiert nach juris).

    Mit dieser Einordnung ist eine Wertigkeit des Amtes zum Ausdruck gebracht, die über derjenigen des mittleren Dienstes und oberhalb des Eingangsamtes des gehobenen Dienstes liegt, aber unterhalb der weiteren Beförderungsämter der Laufbahn, also der Stadtamtfrau (Besoldungsgruppe A 11) und der Stadtamtsrätin (Besoldungsgruppe A 12) (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 28. Februar 2011 - 10 K 2914/10 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2015 - 1 K 454/13
    Der Beamte hat unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass dieser sich bei dem Besoldungsgesetzgeber und/oder dem Haushaltsgesetzgeber für die Herbeiführung einer Besoldungsverbesserung oder die Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit einsetzt (BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1985 - 2 C 39/82 - zitiert nach juris m. w. N.).

    Ausnahmsweise kann als Inhalt der Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten auch eine Verpflichtung des Dienstherrn in Betracht kommen, auf die Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit durch Bereitstellung einer höher bewerteten Planstelle hinzuwirken, wenn es sich dabei erstens um eine Maßnahme der Exekutive handelt, der nur noch die Verwirklichung des bereits anderweitig geäußerten Willens des Gesetzgebers obliegt, und wenn zweitens nur die Beförderung dieses Beamten in Betracht kommt (BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1985 - 2 C 39/82 - zitiert nach juris m. w. N.).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne;

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13

    Zur Umsetzung und amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten bei umfangreicher

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 4 S 929/01

    Verwaltungsreform - Dienstpostenbewertung - amtsangemessene Beschäftigung

  • BVerwG, 14.05.1996 - 2 B 73.96

    Beamtenrecht: Beförderungsauswahl nach dem Dienstalter, Verschulden des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2008 - 1 L 3/08

    Zur Dienstpostenbewertung aus Anlass eines Beförderungsbegehrens

  • OVG Sachsen, 23.11.2009 - 2 A 644/08

    Beförderungsanspruch; Laufbahn; Zuordnung; allgemeiner Justizdienst;

  • VG Stuttgart, 18.09.2006 - 17 K 4231/05

    Kein Anspruch des Beamten auf bestimmte Dienstpostenbewertung

  • VG Stade, 17.12.2003 - 3 A 1482/02

    Anspruch; Besoldungsgruppe; Bewertung; Bundeswehr; Dienstposten; Haushaltsmittel;

  • OLG München, 29.07.1996 - I-9/96
  • VG Lüneburg, 23.06.2004 - 1 A 260/02

    Dienstpostenbewertung; Fachlehrer; Klagebefugnis; Vorverfahren

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerwG, 16.10.1975 - II C 43.73

    Zulassung der Revision - Beschränkung auf Rechtsfrage

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

  • BVerwG, 09.10.1975 - II C 62.73

    Bewährungsbeförderung - Beförderungsämter - Eingangsamt - Bewährungszeit

  • VG Gera, 10.12.2003 - 1 K 119/03

    Kommunalrecht; Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht); Beamtenrecht;

  • VG Gera, 10.07.2020 - 1 K 1893/19

    Umfang des Beförderungsverbots im Konkurrentenstreitverfahren

    Die dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit einem bereits zum Steueroberinspektor ernannten Beamten setzt den Erlass eines entsprechenden Verwaltungsakts durch den Beklagten voraus (vgl. VG Köln, Urt. v. 8. März 2017 - 23 K 3922/15 - VG Gera, Urt. v. 30. September 2015 - 1 K 454/13 - jeweils Juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl., § 10 Rn. 66).

    GründeDie Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4, 40 GKG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. Mai 1996 - 2 B 73/96 - [zur Rechtslage nach § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG a.F.]; OVG NRW, Beschl. v. 4. September 2014 - 6 A 31/13 - Beschl. v. 26. Januar 2011 - 6 E 349/10 - VG Potsdam, Urt. v. 29. Juni 2016 - VG 2 K 4/15 - VG Gera, Urt. v. 30. September 2015 - 1 K 454/13 - VG Meiningen, Urt. v. 9. Mai 2011 - 1 K 15/10 Me - VG Weimar, Urt. v. 14. November 2013 - 1 K 838/12 We - jeweils Juris).

  • VG Meiningen, 25.01.2017 - 1 E 486/15

    Konkurrentenstreit; formelle und materielle Rechtmäßigkeit der einer Beförderung

    Damit der Dienstherr für eine möglichst effiziente Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben sorgen kann, hat er bei der Bewertung der Dienstposten einen weiten organisatorischen Gestaltungsspielraum (VG Gera, U. v. 30.09.2015 - 1 K 454/13 Ge -, juris, Rn. 60 unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 28.10.1970 - VI 48.68 -, vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 - und vom 31.05.1990 - 2 C 16/89 -, jeweils zitiert nach juris).
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